Wie alarmiere ich die Feuerwehr oder den Rettungsdienst?

Notruf? Wen muß ich im Notfall anrufen?

Die Feuerwehr und den Rettungsdienst erreichen sie ohne Vorwahl aus dem Festnetz und jedem Mobilfunknetz über den NOTRUF 112. Für den Krankentransport steht die Rufnummer 19222 zur Verfügung.
Man beachte jedoch, das diese Notrufnummer nur vom Festnetz aus erreichbar ist. Deshalb müssen sie, wenn sie mit dem Handy den Notruf absetzen die Ortsvorwahl verwenden. Im Landkreis Traunstein wählt man einfach die Vorwahlnummer von Traunstein (0861) vor der 19222. Sollten Sie jedoch die aktuelle Ortsvorwahl nicht wissen so können sie vom Handy aus bundesweit die allgemeine Notrufnummer 112 wählen.

Egal welche Rufnummer sie anwählen, Ihr NOTRUF wird nicht abgewiesen.

Entweder wird die Notfallmeldung direkt aufgenommen und weiterverarbeitet oder wenn es etwas für die Polizei ist, werden sie direkt mit der Notrufzentrale der Polizei verbunden.

Die 5 „W“ Fragen beim Notruf

  • Wo ist es passiert?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte?
  • Welche Verletzungen?
  • Warten auf Rückfragen!

Wo ist es passiert?

Genaue Ortsangaben erleichtern das schnelle Auffinden des Notfallortes. Zu diesen Angaben gehören: Ort und Ortsteil, Straßenname und Hausnummer Stockwerk, Rückgebäude, Seiteneingang, Eingang von benachbarter Straße, etc. Im Gelände die Beschreibung markanter Punkte und Ortsbeschreibungen. Es kann sinnvoll sein einen Treffpunk zu vereinbaren und von dort das Rettungsteam zum Notfallort zu lotsen. Auf Autobahnen die Fahrtrichtung, möglichst eine Km-Angabe, alternativ kann auch die letzte oder nächste Anschlußstelle genannt werden. An Notrufsäulen finden Sie die nötigen Angaben nach dem Anheben des Deckels. Sie erreichen die nächste Notrufsäule, indem Sie den schwarzen Pfeilen an den Leitpfosten folgen.

Auf Bundes-, Kreis- und Landstraßen die Ortschaften zwischen denen der Notfallort liegt, wenn möglich die Bezeichnung der Straße (z.B.: B 304 oder TS 49), auch markante Punkte in Nähe des Notfallortes (z.B. beim Golfplatz, Höhe Ziegelei o.ä.) sollten genannt werden.
So eine Meldung könnte z.B. lauten: "Verkehrsunfall auf der TS 49 zwischen Oderberg und Frühling, Höhe Einfahrt zur BayWa."

Was ist passiert?

Aus einer kurzen Beschreibung des Notfallgeschehens erhält die/der Leitstellendisponent/in zusätzliche Informationen,ob weitere Fachdienste bzw. Einsatzkräfte benötigt werden, z.B. bei einem Verkehrsunfall die Mitalarmierung der Polizei und / oder Feuerwehr.

Wie viele Verletzte?

Diese Angabe benötigt die/der Leitstellendisponent/in um möglichst schnell ausreichend viele Einsatzkräfte und Rettungsmittel zu entsenden. Werden zusätzlich benötigte Rettungs-Kräfte und Mittel erst durch die Besatzung des ersten eintreffenden Rettungsmittels nachgefordert, geht wertvolle Zeit verloren.

Welche Verletzungen bzw. Erkrankungen?

Wichtig sind gravierende Verletzungen bzw. Erkrankungen, z.B. Bewusstlosigkeit, Atemnot, starke Blutungen, offene Frakturen, Schädelverletzungen, etc. Außerdem sehr wichtig sind Informationen zu gravierenden Vorerkrankungen wie z.B. Diabetes, etc.

Warten auf Rückfragen!

Dieses "W" sollten Sie unbedingt beherzigen, es bedeutet: das Gespräch wird immer durch die Leitstelle beendet! Dadurch ermöglichen Sie den Disponenten alle wesentlichen Informationen zur optimalen Bearbeitung Ihrer Notfallmeldung abzufragen. Eventuell können Ihnen auch wertvolle Hinweise für die Erste-Hilfe am Betroffenen mitgeteilt werden.

Missbrauch der Notrufnummern (Bsp. 19222)
Das absichtliche oder wissentliche Absetzen eines unbegründeten Notrufes (auch ein einfacher Hilferuf) stellt in Deutschland den Tatbestand einer Straftat dar (§ 145 StGB). Die Person muss ferner Schadenersatz an die beteiligten Organisationen u. a. leisten. Der Missbrauch wird auch in anderen Staaten ähnlich geahndet.